Friedhofs - Gebührenordnung

Die Friedhofsgebührenordnung bildet einen integrierenden Bestandteil der diözesanen Friedhofordnung 2010. Sie tritt auf Grund eines Beschlusses des Pfarrgemeinderates nach erfolgter kirchenaufsichtbehördlicher Genehmigung mit der ortsüblichen Kundmachung in Kraft.
ERSTERWERBSGEBÜHR
1. Beim Ersterwerb eines Nutzungsrechtes ist (zusätzlich zur Nutzungsbebühr) eine einmalige Gebühr zu entrichten:
a) Reihengrab (Einfach) € 150,--
b) Urnengrab € 100,--
c) Urne im Reihengrab € 150,--
NUTZUNGSGEBÜHR
2. Beim Ersterwerb eines Nutzungsrechtes für die Dauer von 10 Jahren ist zu entrichten:
a) Reihengrab (Einfach) € 180,--
b) Reihengrab (Doppel) € 360,--
c) Kindergrab € 150,--
d) Urnengrab € 150,--
e) Urnenbeisetzung im Erdgrab € 180,--
NACHLÖSEGEBÜHR
3. Die Nachlösegebühr für Familiengräber beträgt für die Dauer von weiteren 5 Jahren:
a) Reihengrab (Einfach) € 90,--
b) Reihengrab (Doppel) € 180,--
c) Kindergrab € 75,--
d) Urnengrab € 75,--
e) Urnenbeisetzung im Erdgrab € 90,--
4. Weiters verpflichtet sich die jeweilige grabnutzungsberechtigte Person bis zum Ablauf der "Liegezeit" ("Verwesungsdauer") zur Grabpflege und Zahlung der jeweils fälligen Nachlösegebühr.