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Pfarrfriedhof Urfahr
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Bestattungsarten

Bestattung

Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Regelung getroffen hat, bestimmt der nächste Angehörige, Erbe oder Kostenträger die Bestattungsart. Er hat die Wahl zwischen einer Erd- oder Feuerbestattung.

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die herkömmliche Bestattungsform.

Dabei gibt die Trauergemeinde im Anschluss an die Trauerfeier

dem Verstorbenen das letzte Geleit, indem sie ihn zum Grab begleitet.

Dort wird der Sarg abgesenkt und der Geistliche oder der Redner sprechen

noch einige Worte zu den Trauernden.

Die Beisetzung des Verstorbenen ist für die Angehörigen oft der schmerzhafteste Moment, da durch das Absenken des Sarges in das Erdreich das Endgültige, das Unwiderrufbare des Todes besonders deutlich wird. Für die Trauer der Hinterbliebenen ist aber gerade das ein sehr wichtiges Ritual, das hilft, die neue Situation anzunehmen. Am Grab haben die Angehörigen Zeit und einen Ort, an dem sie den Verstorbenen besuchen können, und das ist für viele Trauernde – gerade in der ersten Zeit – eine große Hilfe.

 

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg eingeäschert. Nach der Trauerfeier wird der Sarg in der Regel in der Kapelle abgesenkt, oder direkt beim Leichenwagen verabschiedet. Danach wird der Sarg mit dem Verstorbenen zur Einäscherung in ein Krematorium überführt.

Für viele Hinterbliebene hat diese Art der Bestattung oft nicht den

„runden“ Abschluss wie bei einer Erdbestattung.

Denn nach der Trauerfeier wird der Sarg nicht in die Erde versenkt und so

der emotionale Abschluss hinausgezögert, da zwischen Trauerfeier

und Urnenbeisetzung oft ein längerer Zeitraum liegt.

Je nach ausgewählter Grabart wird dann die Urnenbeisetzung mit den Angehörigen oder auch ohne sie durchgeführt.

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